Neue Vorschrift:
Ab 01.09.2023 gilt in der Zeit zwischen 21:00Uhr und 08:00Uhr ein Fahrverbot für Lastkraftfahrzeuge mit einem höchstzulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3.5 Tonnen.
Den gesamten Beitrag hierzu finden Sie unter dem Link:
Wichtige Information: Anfahrt Grenzübergang
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Ab 01.09.2023 gilt in der Zeit zwischen 21:00Uhr und 08:00Uhr ein Fahrverbot für Lastkraftfahrzeuge mit einem höchstzulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3.5 Tonnen.
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